Einnahme systemischer Enzyme stärken die zelluläre Immunabwehr

Systemische Enzyme, die neben Bromelain und Papain auch noch andere Enzyme enthalten, wurden bis Ende der 90er Jahre in vielen Krankenhäusern und niedergelassenen Arztpraxen erfolgreich bei verschiedenen Krankheiten und häufig auch für die typisch winterbedingten viralen Infekte eingesetzt. Bereits 10 Minuten nach Aufnahme von systemischen Enzymen wird die Aktivität der Makrophagen um 700% und die der Natürlichen Killerzellen sogar um bis 1300% gesteigert. Das sind genau die wichtigen Zellen der TH1-Phase unseres Immunsystems bei viralen Infektionen, die darüber entscheiden, ob es zu einer Erkrankung kommt bzw. wie ausgeprägt sich diese Erkrankung auf den Infizierten auswirkt.

Hier einige systemische Enzyme und deren Inhaltsstoffe, die meine Patienten oft einnehmen.

Präparate, die systemische Enzyme enthalten
Inhaltsstoffe
Orthosyn ENZYM Wobenzym P Phlogenzym Enzym-Wied
Papain
135 mg/Kps.
60 mg/Tbl.
90 mg/Tbl.
45 mg/Drg.
Bromelain
185 mg/Kps.
90 mg/Tbl.
60 mg/Drg.
Trypsin
48 mg/Tbl.
24 mg/Drg.
Chymotrypsin
1 mg/Drg.
Amylase
10 mg/Drg.
Lipase
10 mg/Drg.
Rutin
50 mg/Tbl.
100 mg/Tbl.
50 mg/Drg.
Coenzym Q10
7,5 mg/Kps.

Damit systemische Enzyme eine deutliche Verbesserung der zellulären Immunabwehr gerade auch bei COVID-19-Infizierte erreichen, müssen diese so früh wie möglich eingenommen werden und zwar in hoher Dosierung mit viel Flüssigkeit auf leerem Magen, mindestens 20 Minuten vor Nahrungsaufnahme. Um speziell diesen gewünschten positiven Effekt auf die zelluläre Immunabwehr bei COVID-19-Infizierte zu erhalten werden wesentlich höhere Konzentrationen an Enzymen benötigt als von den Herstellern in der Regel angegeben.

Es ist eigentlich verwunderlich, dass die systemischen Enzyme mit ihren wissenschaftlich belegten guten Wirkungen heute bei den meisten Ärzten unbekannt sind obwohl sie über viele Jahrzehnte in sehr vielen Krankenhäusern und bei niedergelassenen Fachärzten, insbesondere von Sportmedizinern und Rheumatologen, gerne und häufig eingesetzt wurden.

Verantwortlich dafür ist einmal der §48 des Arzneimittelgesetzes, in dem die Verschreibungspflicht eines Medikaments geregelt wird. Interessanterweise ist für die Rezeptpflicht eines Medikaments nicht deren Wirksamkeit zuständig, wie viele glauben, sondern allein deren Nebenwirkungen. Das bedeutet, dass gefährliche bzw. toxische Medikamente rezeptpflichtig sind und von den Krankenkassen erstattet werden. Medikamente ohne Nebenwirkungen oder mit nur geringen Nebenwirkungen sind rezeptfrei und werden nicht erstattet. Da bei systemischen Enzymen so gut wie keine Nebenwirkungen bekannt sind, gelten diese als rezeptfreie Medikamente, was von vielen irrtümlicherweise mit wirkungslos oder wirkungsarm gleichgesetzt wird.

Es gibt noch einen zweiten Grund, warum systemische Enzyme trotz zahlreicher wissenschaftlicher Studien nicht mehr von Ärzten eingesetzt werden. Durch die hohen Anforderungen an Studien im Rahmen der sich neu entwickelten evidenzbasierten Medizin entstehen immense Kosten; in der Regel mehrere Millionen Euro pro Studie. Da für systemische Enzyme diese Kosten nicht aufgebracht werden konnten, wurden solch teure Studien nicht durchgeführt. Damit erfüllen systemische Enzymen nicht die Anforderungen einer evidenzbasierten Medizin. Infolgedessen sind systemische Enzyme seit vielen Jahren nicht mehr im Lehrplan der universitären Medizin aufgeführt und die heutigen Ärzte werden somit auch nicht mehr über deren Einsatzmöglichkeiten und Wirksamkeit informiert.

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